Sonderurlaub für Hundehalter
Hier möchte ich die Frage klären ob Hundehalter einen Anspruch auf Sonderurlaub haben.
.

Hunde werden in den meisten Fällen als vollwertige Familienmitglieder angesehen.
Habe ich Anspruch auf Urlaub, wenn mein Hund Krank ist?
Im Arbeitsgesetz ist kein Sonderurlaub vorgesehen, wenn der Hund krank ist.

Deshalb besteht auch kein Anspruch auf einen bezahlten Sonderurlaub.
Wie muß ich mich in einem Notfall verhalten?
Tierschutz vor Arbeitsrecht
In Ausnahmefällen zählen die Tierbelange mehr als Interessen des Arbeitgebers

Handelt es sich um einen Notfall oder ist der Hund sehr krank und niemand anders kann sich um den Hund kümmern, kann das dazu führen, dass du zu Hause bleiben darfst.
Hier greift dann auch das Tierschutzgesetz.
In der Tierschutz-Hundeverordnung § 8 Abs. 1 heißt es „den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechendem Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen„
Hier steht das Tierwohl über den Interessen des Arbeitgebers.

Du musst deinem Chef darlegen, warum ausgerechnet du und zum Beispiel nicht dein Lebensparter(in) den Hund während der Arbeitszeit zum Tierarzt bringen musst.
Du musst deinen Chef genau über die Umstände deiner Verhinderung aufklären.

Hund krank – Urlaub nehmen?

Abmahnung weil du nicht zur Arbeit erschienen bist

Italien: Bezahlter Sonderurlaub bei krankem Hund
2017 erstritt eine Angestellte in Italien einen zweitägigen bezahlten Sonderurlaub, um ihren kranken Hund zu betreuen.
Gerichtsurteil in Deutschland

Das Urteil aus Italien ist auf das deutsche Rechtssystem nicht einfach zu übertragen.
Die Schwierigkeit liegt auch in der Abgrenzung zu anderen Haustieren.
Was passiert wenn die Katze oder der Vogel krank werden?
Sonderurlaub beim Tod des Hundes
Auch wenn der Hund gestorben ist, besteht kein Anspruch auf einen Sonderurlaub.
Wenn dich der Tod deines geliebten Hundes jedoch zu sehr mitgenommen hat und du gesundheitlich beeinträchtigt bist, kannst du dich von deinem Arzt krankschreiben lassen.
Fazit: Sich am besten mit dem Arbeitgeber um einen Interessenausgleich bemühen

Ein Anspruch auf einen bezahlten Sonderurlaub besteht jedoch nicht.

